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Bauspardarlehen ist die Differenz der vertraglich festgelegten Summe des Bausparvertrages und des angesparten Guthabens. Der Zinssatz wurde bereits beim Abschluss des Bausparvertrages festgelegt, so dass man sich darauf berufen kann.
Allerdings hat der Bausparer keinen rechtlichen Anspruch auf das Bauspardarlehen, wenn er beispielsweise keine ausreichende
Bonität besitzt. Dann kann die Bausparkasse die Auszahlung zum Teil oder Ganz verweigern. Anders verhält es sich allerdings bei einem Riester-Banksparplan
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