Aktuelle Baufinanzierungskonditionen zur Kreditablösung nutzen
Die aktuellen Konditionen auf dem Markt für Baufinanzierungen befinden sich derzeit
auf einem historischen Tief. Der Spruch „Kaufen statt Mieten“ trifft heute eher denn je zu. Aber nicht nur für Neufinanzierungen sind die aktuellen Marktgegebenheiten optimal. Die günstigen Bauzinsen können durchaus dazu genutzt werden, um
die bestehenden Finanzierungen umzuschichten. Bei einer Kreditablösung können dadurch erhebliche Einspareffekte hinsichtlich der Zinsbelastung erzielt werden. Gerade die Baufinanzierungen, die noch Ende der 90-er Jahre abgeschlossen wurden, weisen eine hohe Verzinsung aus. Bei manchen Krediten aus dieser Zeit
steht noch eine sechs vor dem Komma. Bei einer Restlaufzeit der Zinsbindung von ein bis zwei Jahren kann sich eine Kreditablösung wirklich lohnen - und das unter Berücksichtigung der eventuell zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung.
Auf diese Weise wird nicht nur die Zinsbelastung reduziert, sonder gleichzeitig die Zinssicherheit für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre gewonnen. Bereits bei einem Zinsunterschied von 1,5 p.a. und einer Restkreditsumme von
beispielsweise 100.000 Euro ist eine Zinsersparnis von 1.500 Euro alleine im ersten Jahr sicher. Für einen Zeitraum von zehn Jahren erreicht die Zinsersparnis, in Abhängigkeit vom Tilgungsanteil, zwischen 6.000 Euro und 8.500 Euro.
Diejenigen, die jetzt noch abwarten, laufen Gefahr eine auslaufende Finanzierung in zwei bis drei Jahren zu deutlich höheren Konditionen verlängern zu müssen. Ein weiterer Zinsverfall ist nicht mehr zu erwarten. Die EZB hat beispielsweise
ihren Leitzins so weit gesenkt, dass einfach nicht mehr viel Spielraum bleibt. Mit anziehender Konjunktur werden die Zinsen steigen. Dieses Szenario ist mittelfristig sehr wahrscheinlich.
Im Zuge der Kreditablösung können weitere günstige Finanzierungsmittel zwecks Modernisierung, Renovierung oder Umbau aufgenommen werden.
Nicht zu
vernachlässigen sind auch die öffentlichen Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hier gibt es attraktive Konditionen für beispielsweise Energiesparmaßnahmen. Bei einer Kreditablösung sollten die Bearbeitungskosten im Auge
behalten werden. Unter gewissen Umständen können zwischen der abzulösenden und der ablösenden Bank Vereinbarungen hinsichtlich der Art der Grundschuldübertragung getroffen werden. Bei einer privatschriftlichen Grundschuldabtretung, die
nicht im Grundbuch vollzogen wird, können Notar- und Grundbuchkosten eingespart werden. Diese Möglichkeit sollte gerade von bonitätsstarken Kunden zur Sprache gebracht werden.