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Die Staatlich geförderte Baufinanzierung Viele wünschen sich ein Eigenheim, das dann nicht nur eine gemütliche
und den eigenen Wünschen entsprechende Wohnumgebung schafft, sondern zeitgleich auch als Geldanlage und Säule der privaten Altersvorsorge dient. Da der Traum vom Eigenheim jedoch üblicherweise eine ordentliche Stange Geld kostet, kommen
die meisten an einer Baufinanzierung nicht vorbei. In Zeiten des Internets ist es recht einfach geworden, unterschiedliche Angebote und Anbieter miteinander zu vergleichen und es ist sogar möglich, die Baufinanzierung online abzuschließen,
meist zudem zu günstigeren Konditionen als bei der Hausbank.
Als hilfreich erweisen sich in diesem Zusammenhang auch die diversen Baufinanzierungsrechner, die aufzeigen, wie teuer das Eigenheim tatsächlich wird und mit welcher
monatlichen Belastung der Bauherr rechnen muss. Nicht zu vergessen sind zudem auch die staatlichen Förderungen, die der Bauherr nutzen kann, auch wenn die Eigenheimzulage abgeschafft wurde. Eine Möglichkeit für eine staatlich geförderte
Baufinanzierung ergibt sich durch die Sonder- und Förderprogramme des Bundes und der Länder. Hierbei handelt es sich um direkte Zuschüsse oder um zinsvergünstigte Darlehen von speziellen Sonder- und Förderbanken, die der Bauherr im Zuge
der Baufinanzierung
beantragen kann. Solche Programme gibt es für unterschiedliche Bauvorhaben, so dass sowohl ein Bauherr, der ein altes Gebäude saniert und modernisiert, als auch ein Bauherr, der besonders umweltfreundlich baut, von den Programmen profitieren kann. Daneben gibt es die Wohnungsbauprämie, durch die Bausparverträge bezuschusst werden, wenn das Jahreseinkommen des Bauherren unter einer festgelegten Grenze bleibt. Als recht neue Form der staatlich geförderten Baufinanzierung gibt es die sogenannte Eigenheimrente, die im Volksmund als Wohn-Riester bezeichnet wird.
Wie bei der Riesterrente üblich, beteiligt sich der Gesetzgeber durch Grund- und Kinderzulagen am Aufbau des Guthabens, das allerdings nicht der Altersvorsorge im klassischen Sinne dient, sondern eben für den Hausbau verwendet
wird. Die Zulagen können dabei sowohl als zusätzliche Sparanteile in einen Bausparvertrag integriert werden als auch zur Tilgung einer Baufinanzierung genutzt werden. Allerdings gilt auch für
Wohn-Riester, dass die Zulagen in voller Höhe nur dann ausbezahlt werden, wenn derzeit vier Prozent des Jahreseinkommens in den
zertifizierten Riestervertrag fließen. Zudem kann ein Riestersparer auch einen Teil seines Guthabens aus seinem Riestervertrag für sein Bauvorhaben entnehmen. Förderunschädlich ist dies allerdings nur möglich, wenn das Guthaben bereits
eine bestimmte Höhe aufweist und tatsächlich für das Bauvorhaben verwendet wird. Auch im Zusammenhang mit Wohn-Riester erweist sich ein Finanzierungsrechner wieder als geeignetes Mittel, um zu berechnen, in welchem Umfang sich die
staatliche Beteiligung auf die Gesamtfinanzierungskosten auswirkt.
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